Bei uns in sicheren Händen - auch beim Spring-Reiten

Die OTGPV Versicherung unterstützt Sie auch beim Pferde-Sport

Pferdeversicherung in der Ost-Schweiz von der Oberthurgauer Pferdeversicherung

Die im Jahre 1869 mit Weitblick gegründete Pferdeversicherungsgenossenschaft für den oberen Thurgau und Umgebung hilft Ihnen das monetäre Risiko zu tragen. So können finanzielle Schäden beim Verlust eines Pferdes, Fohlens oder Ponys durch Krankheit oder Unfall durch die Versicherung gedeckt oder zumindest gemildert werden.

Als Pferdeversicherung in der Schweiz übernimmt die Oberthurgauer Pferdeversicherung zusätzlich zur ursprünglichen Todesfallversicherung auch einen Anteil an den Tierarztkosten.

Versichern Sie das Leben und die Gesundheit Ihres Pferdes

Als Pferdebesitzer tun wir alles für das Wohl unseres lieben Vierbeiners. Bei aller Fürsorge sind wir nicht gefeit vor einem Unfall oder vor Krankheit. Mit unserer Pferde-Lebensversicherung helfen wir Ihnen, den finanziellen Schaden beim Verlust Ihres Pferdes zu mildern.

Bei uns als Versicherung ist Ihr Pferd in sicheren Händen!

Pferdeversicherung beteiligt sich an Tierarzt-Kosten

Die Oberthurgauer Pferdeversicherung bietet keine separate Krankenversicherung für Pferde an. Ohne zusätzliche Prämie profitieren unsere Genossenschafter von einer Beteiligung an den Tierarztkosten. Von den effektiven Kosten für die Behandlung des Pferdes, Fohlens oder Ponys durch einen Tierarzt oder einen vom Tierarzt empfohlenen Spezialisten wegen einer Krankheit oder nach einem Unfall übernimmt die Pferdeversicherung CHF 500 pro Jahr, bei einem Selbstbehalt von CHF 500.

Geografisches Tätigkeitsgebiet

Die Oberthurgauer Pferdeversicherung ist in der Schweiz vorwiegend in den Kantonen Thurgau und St.Gallen tätig, mit Schwerpunkt in der Region zwischen Kreuzlingen, Frauenfeld, Wil und die Stadt St.Gallen bis Thal. Einige Genossenschafterinnen und Genossenschafter wohnen auch in der restlichen Deutschschweiz.

Oberthurgauer Pferdeversicherung Genossenschaft

Die Pferdeversicherungs-Genossenschaft für den oberen Thurgau und Umgebung wurde durch weitsichtige Pferdebesitzer im Jahre 1869 gegründet. Das Ziel damals und heute ist, als Genossenschaft das finanzielle Risiko des einzelnen Besitzers auf alle Genossenschafterinnen und Genossenschafter zu verteilen. So kann der materielle Schaden beim Verlust eines Pferdes durch die Versicherung gedeckt oder zumindest gemildert werden.

Über 240 Mitglieder mit rund 350 versicherten Pferden, was einer Versicherungssumme von 2.5 Mio. Franken entspricht, schenken der Pferdeversicherung ihr Vertrauen.

Die Oberthurgauer Pferdeversicherung bietet nicht nur die finanzielle Absicherung beim Tod eines Pferdes. An der Generalversammlung im Frühjahr wird allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Apéro und ein feines Nachtessen offeriert. Alle zwei Jahre lädt die Pferdeversicherung die Genossenschafterinnen und Genossenschafter zu einer Reise an ein pferdeaffines Ziel ein. Diese gesellschaftlichen Anlässe werden sehr geschätzt und bleiben allen Teilnehmenden in bester Erinnerung.

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Mitglied werden und von der Pferdeversicherung profitieren

Pferde-, Pony und Fohlenbesitzer können mit dem entsprechenden Einschatzungsverbal die Versicherung des Tieres beantragen. Wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Versicherung durch einen Tierarzt bestätigt sind, entscheidet die Geschäftsstelle, resp. der Vorstand über die definitive Aufnahme des Tieres in die Versicherung.

Mit der Aufnahme des Tieres in die Pferdeversicherung wird die Besitzerin, resp. der Besitzer zur Genossenschafterin resp. zum Genossenschafter. Mit dem Ableben, resp. der Entschädigung des versicherten Pferdes, Ponys oder Fohlens endet auch die Mitgliedschaft in der Pferdeversicherungsgenossenschaft.

Prämien der Versicherung für Pferde

Auf der Seite Prämien sind die aktuell gültigen Prämien für die Pferde-Lebensversicherung ersichtlich. Die Prämien sind in Schritten von CHF 1‘000 abgestuft, bei einem Höchstwert von CHF 20‘000. Die Versicherungssumme soll dem effektiven Wert des zu versichernden Tieres entsprechen. Grundsätzlich ist für die Aufnahme ein korrekt ausgefülltes Einschatzungsverbal nötig, in dem der Tierarzt die Gesundheit des Tieres bestätigt wird. Ab einer Versicherungssumme (Schatzungssumme) von CHF 15‘000 sind zu Händen des Vertrauenstierarztes zusätzlich aktuelle Röntgenbilder einzureichen.

Als Pferdeversicherung auf genossenschaftlicher Basis profitieren die Mitglieder von günstigen Prämien. Dank des jahrelangen guten Geschäftsganges kann unsere Versicherung auf allen Prämien einen Rabatt von 40 Prozent gewähren.

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Trächtigkeitsversicherung für Ihr Pferd

Bei trächtigen Pferdestuten und Ponystuten ist das Fohlen ab dem 270. Tag der Trächtigkeit bis zum Alter von drei Monaten bei der Oberthurgauer Pferdeversicherung mitversichert.

Lebensversicherung und Krankenversicherung für Pferde

Auch bei der besten Haltung und dem sorgsamsten Umgang mit dem Pferd, dem Pony oder dem Fohlen ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Unfall kommt oder eine Krankheit auftritt. In den meisten Fällen wird eine Behandlung durch den Tierarzt dafür sorgen, dass der geliebte Vierbeiner wieder fit und gesund wird. Leider gibt es immer wieder Situationen, in denen es nach einem Unfall oder bei entsprechender Krankheit keine Heilung mehr gibt oder das Tier aufgrund seines Alters getötet oder eingeschläfert werden muss.

Sind wegen eines Unfalls oder wegen Krankheit eines Pferdes oder Ponys Leistungen durch die Pferdeversicherung geschuldet, finden Sie Hinweise über das weitere Vorgehen und das entsprechende Formular auf der Seite Schadenfall.

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Wenn der Abschied naht

Unter der Rubrik ‹Infos› ist ein Artikel aus der Pferdewoche, verfasst von Heidy Dietiker, aufgeschaltet. Die Autorin erläutert dort umfassend und einfühlend den Umgang mit seinem Pferd, dem Pony oder dem Fohlen in der schwierigen Zeit, wenn der Abschied naht.

Ein Zitat: «Auch bei guter Pflege kommt irgendwann der Tag, an dem wir über den Tod unseres geliebten Pferdes entscheiden müssen. Der Entschluss, ein Tier einzuschläfern, fällt uns schwer. Den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen, ist noch schwieriger. Wer sein Pferd liebt, sollte ihm jedoch am Ende unnötiges Leiden ersparen.»

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Entschädigung der Pferde-Lebensversicherung

Beim Tod eines versicherten Pferdes, Ponys oder Fohlens werden in der Regel 80 % der Schatzung als Entschädigung ausbezahlt.

Vor jeder nicht notfallmässigen Tötung ist der Geschäftsstelle ein Zeugnis eines Tierarztes zuzustellen.

Ein allfälliger Fleischerlös geht an den Versicherungsnehmer. Die Versicherung übernimmt keine weiteren Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Abgang eines versicherten Tieres entstehen. Die Genossenschaft leistet keine, oder eine reduzierte Entschädigung, wenn eine Haftung durch Dritte erfüllt ist oder dem Versicherungsnehmer Betrug oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Als Heimtier oder Nutztier versichern?

Für die Pferdeversicherung ist es unerheblich, ob das Pferd oder Pony in der AGATE Tierdatenbank als Nutztier oder Heimtier eingetragen ist. Falls das Pferd als Nutztier eingetragen ist, und die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind, kann es zum gegebenen Zeitpunkt einer Pferdemetzgerei verkauft werden. Ein allfälliger Fleischerlös gehört dem Versicherungsnehmer.

Fragen

Haben Sie Fragen zur Versicherung für Ihr Pferd, welche im Text nicht beantwortet wurden oder gibt es Unsicherheiten über das weitere Vorgehen?

Zögern Sie nicht, unsere Geschäftsstelle seht Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle
Pferdeversicherungsgenossenschaft für den oberen Thurgau und Umgebung

Jürg Fatzer
Neugristen
9315 Neukirch

+41 71 477 25 83

Mail an OTGPV